JuBaLi

Der JuBaLi - Lehrgang ist nach § 27 Abs. 3 WaffG erforderlich, wenn man mit Kindern und Jugendlichen den Schießsport betreiben will.

Die Lehrgangsunterlagen werden demnächst freigeschaltet.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld!

 

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